Fachoberschule

Sie haben einen mittleren Abschluss erreicht und sich entschieden, Ihre schulische Laufbahn fortzusetzen.

Wir als Teil der Kaufmännischen Schulen in Hanau möchten gemeinsam mit Ihnen als Schülerinnen und Schüler an dem Ziel arbeiten, Ihnen nach einem Schuljahr (Form B) bzw. zwei Schuljahren (Form A) das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife ausstellen zu dürfen.

Wenn Sie wissen wollen, ob wir die richtige Schule für Sie sind, finden Sie hier wesentliche Informationen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern sollen.

Besuchen sie uns auch gerne an unserem Tag der offenen Tür.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, sind offen für Ihre individuellen Fragen und freuen uns, wenn wir Sie bald als Teil unserer Schulgemeinde begrüßen dürfen.
Albert Sauer

Die Wege zur Fachhochschulreife

Der Abschluss der allgemeinen Fachhochschulreife kann über zwei Wege erzielt werden. Beide Wege können Sie bei uns gehen.

Schülerinnen und Schüler, die über einen mittleren Abschluss verfügen (Realschulabschluss) oder in die gymnasiale Oberstufe versetzt werden (Einführungsphase), wählen den sog. Typ A der Fachoberschule.

Schülerinnen und Schüler, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, können Typ B wählen.

Informationen zu den Schwerpunkten der Fachoberschule

An der Fachoberschule der Kaufmännischen Schulen Hanau können Sie für die Ausbildungsform A und B den Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung wählen.

Sie betrachten unternehmerische und volkswirtschaftliche Entscheidungen sowie deren Folgen, auch unter umwelt- und sozialpolitischen Zielsetzungen.
Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Unternehmensgründung
  • Bereitstellung und Verkauf von Produkten
  • Marketingkonzepte entwickeln
  • Grundzüge des Rechnungswesens
  • Analyse wirtschaftlicher Schwankungen
  • Funktionsweise der Europäischen Zentralbank

In der Ausbildungsform B können sie, bei vorherigem Abschluss einer Ausbildung im Gesundheitsbereich außerdem den Schwerpunkt Gesundheit wählen.

Es werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Gesundheitswesen vermittelt, gefestigt und ergänzt. Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Gesundheitsförderung
  • Ernährung
  • Immunsystem
  • Herz-Kreislaufsystem
  • Nervensystem

Bedenken Sie, dass das Schwerpunktfach das Fach mit höchster Stundenanzahl ist, Sie in diesem Fach eine schriftliche Prüfung ablegen müssen und sich Ihr Praktikum (Form A) an diesem Fach orientiert.

Das Praktikum der Ausbildungsform A

Das Besondere an der Fachoberschule ist der Wechsel von Praxis und Theorie.
Die Fachoberschule ist die Schulform, die den Schülern*innen den umfangreichsten Einblick in die Arbeits- und Berufswelt bietet. Mit dieser beruflichen Qualifizierung werden Sie auf das Studium an einer Fachhochschule oder auf die Übernahme in mittlere und gehobene Funktionen vorbereitet oder es werden die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit geschaffen.

An drei Tagen im ersten Ausbildungsjahr sollen die Praktikanten*innen Einblicke in unterschiedliche Bereiche und Hauptfunktionen eines Betriebes/einer Behörde erhalten, Überblicke über fachspezifische Zusammenhänge gewinnen, in jeweils typischen Arbeitsabläufen mitarbeiten und vielfältige Arbeitsmethoden kennen lernen und erproben.

Diese Kenntnisse und Erfahrungen brauchen Sie für den Unterricht in den Schwerpunktfächern der Ausbildungsabschnitte I (Klasse 11) und II (Klasse12).

Der Praktikumsplatz

Die Praktikantenstelle suchen Sie sich individuell aus, sie muss jedoch mit Ihrem Schwerpunktfach übereinstimmen.

Typische Praktikumsbetriebe für Wirtschaft und Verwaltung:

  • Steuer- und Rechtsberatung
  • Gemeinde- und Stadtverwaltungen
  • Finanzamt
  • Handel und Dienstleistung
  • Industrieunternehmen
  • Banken und Versicherungen

Die Suche nach einem Praktikumsplatz ähnelt der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Bewerbungen sind direkt an die Betriebe zu richten. Informationen über Betriebe, die Praktikumsplätze anbieten, finden Sie auf den Internetseiten der IHK, des Arbeitsamtes oder fragen Sie in Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis.

Achtung:
Der Nachweis eines einschlägigen und geeigneten Praktikumsplatzes ist eine Voraussetzung zum Besuch der Fachoberschule.

Praktikumsdauer und Arbeitszeiten

Das Praktikum beginnt unabhängig von den Sommerferien immer am 01. August eines Jahres und endet in der vorletzten Woche vor den Sommerferien des nächsten Jahres.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Stunden. Das Praktikum findet auch in den Schulferien statt. Nach § 11 des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen Jugendliche bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von 60 Minuten einlegen. Diese Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.

Ihnen steht in der Regel, jedoch abhängig vom Alter, nach dem Bundesurlaubsgesetz bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz ein Jahresurlaub in Höhe von mindestens 4 Wochen zu. D. h. bei einer Arbeitswoche von 3 Tage sind mindestens 12 Urlaubstage während des gesamten Jahrespraktikums zu gewähren. Der Jahresurlaub ist möglichst in den Ferien zu nehmen. Dabei müssen Sie pro Woche nur drei Tage Urlaub nehmen. Die Schultage sind in den Ferien frei.

Praktikumsvertrag

Sie absolvieren Ihr Praktikum in einem Betrieb, in dem berufsfeldtypische Aufgaben und Tätigkeiten ausgeübt werden können. Dazu schließen Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten einen Praktikantenvertrag mit dem Praktikumsbetrieb. Bei Jugendlichen sind die besonderen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

Das Formular Praktikantenvereinbarung (LINK) ist auf unserer Internetseite unter www.ks-hanau.de veröffentlicht. Die zukünftigen Schüler/Innen senden die ihnen vom Betrieb schriftlich gegebene Praktikumszusage in Kopie bis spätestens 31.03. des Jahres der Einschulung an die Schule. Als Fachoberschüler*in unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind gesetzlich gegen Unfall versichert, nicht jedoch beim Führen von Kraftfahrzeugen. Vor Beginn des Praktikums müssen Sie dem Betrieb eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass Sie in der Lage sind, das Praktikum gesundheitlich zu bewältigen. Eine Verpflichtung des Betriebes zur Zahlung einer Vergütung besteht nicht.

Zusammenarbeit von Schule und Betrieb

Jährlich findet in der Schule ein Treffen mit den Betrieben statt. Kontakte sind jederzeit über die Klassenlehrer*innen möglich.

Für Betriebe: Rufen Sie dazu bitte unser Sekretariat an und bitten um Rückruf des/des Klassenlehrer*in. Bitte denken Sie daran, dass Lehrerinnen und Lehrer grundsätzlich im Unterricht telefonisch nicht erreichbar sind. Für Klärung besonderer Vorkommnisse steht eine zuständige Lehrkraft (Praktikumsbetreuer*in) zur Verfügung. Eine direkte oder persönliche Kontaktaufnahme mit dem Betrieb wird spätestens immer dann erfolgen, wenn dies aufgrund besonderer Umstände notwendig sein sollte.
Eine inhaltliche Kooperation wird von der Schule gewünscht und unterstützt, beispielsweise in Form von Vorträgen, Exkursionen etc.

Praktikumsplan

Da der Gegenstand und die Durchführung des Praktikums von der Fachoberschule im Einvernehmen mit den Praxiseinrichtungen festgelegt werden sollen, gehen die Vorschriften für die Fachoberschulen davon aus, dass in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung in Schriftform (Praktikumsplan) getroffen wird. Die Schule erwartet von den Betrieben einen Zeitplan für die einzelnen, von den Betrieben geplanten, Praktikumsausbildungsinhalte. Die Inhalte und der Zeitplan werden dann einvernehmlich geregelt.

Praktikumsinhalte und Tätigkeiten

Das Praktikum ist ein „gelenktes“ Praktikum. Eine kontinuierliche Lernortkooperation wird angestrebt und im Rahmen der Schulprofilbildung weiterentwickelt. Grundsätzlich gilt daher: Gegenstand und Durchführung des Praktikums werden von der Fachoberschule im Einvernehmen mit der Praxiseinrichtung festgelegt.

Damit der Einsatz im gelenkten Praktikum qualifiziert und vielfältig erfolgen kann, sind im Unterricht entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Die Praxiseinrichtungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Praktikanten und Praktikantinnen Gelegenheit geben, Arbeitsaufträge der Schule zu erfüllen.

Im Praktikum sollen, wenn möglich, mehrere Abteilungen durchlaufen werden. Alle Arbeiten, die dort anfallen, soweit sie delegierbar sind und den Fähigkeiten der Praktikantinnen und Praktikanten entsprechen, können von diesen erledigt werden.
Wenn Praktikantinnen und Praktikanten ausschließlich für Telefondienst, Registratur, Zimmer putzen im Hotel, Warenregale umräumen im Einzelhandel etc. eingesetzt werden, so ist dies nicht im Sinne der fachpraktischen Ausbildung eines gelenkten Praktikums.

Tätigkeitsberichte

Von den Praktikanten sind an festen Terminen zwei Tätigkeitsberichte der Schule abzugeben. Die Berichte sind der Ausbildungsleitung des Betriebes vorzulegen.
Die Berichte werden von den Betrieben auf Inhalt und Form überprüft und abgezeichnet.
Die Schule kontrolliert die Tätigkeitsberichte.

Probezeit und Kündigungen

Der Praktikumsvertrag der Schule sieht eine Probezeit von 4 Wochen vor, während der die Praktikumsvereinbarung von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden kann.

Nach der Probezeit kann die Praktikumsvereinbarung nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
2. von der Praktikantin/dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von
vier Wochen, wenn sie/er die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

Zeugnis vom Betrieb

Die Praktikanten*innen erhalten eine Bescheinigung über ihre Praktikumszeit und Tätigkeiten. Darüber hinaus ein Zeugnis, das neben den fachlichen Qualifikationen auch folgende Punkte umfassen sollte:

– Präsenz und Leistungsbereitschaft
– selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten
– Kooperations- und Teamfähigkeit
– Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.

Hier geht es den Unterlagen für das Praktikum in der Fachoberschule>>

Unterstützungssysteme

Im Mittelpunkt unserer Bildungsarbeit stehen Sie als junger Mensch.
Unser Anliegen ist es, jeden Schüler und jede Schülerin als Persönlichkeit mit individuellen Fähigkeiten, Stärken und Potentialen zu betrachten und seine/ihre Entwicklung entsprechend zu fördern.

Durch Teamtrainings in den Jahrgangsstufen 11 und 12 möchten wir den Zusammenhalt Ihrer Lerngruppe stärken, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung durch Lernpartner zu bieten. Ihre Klassen- und Fachlehrer sind in konstanter Absprache miteinander und natürlich jederzeit für Sie ansprechbar. In regelmäßigen Abständen finden individuelle Beratungsgespräche statt.

Ihr Praktikum steht unter Betreuung durch die zuständige Lehrkraft, sodass bei Fragen und Konflikten jederzeit individuell reagiert werden kann.

Die Agentur für Arbeit führt einmal jährlich eine Berufsberatung in Ihrer Klasse durch, wobei Ihnen vielfältige Möglichkeiten der Arbeitswelt aufgezeigt werden. Zudem haben sie die Möglichkeit, auf die vielfältigen Beratungsangebote der Kaufmännischen Schulen in Hanau zuzugreifen.

Prüfungsvorbereitungsfahrt

Eine gezielte und frühzeitige Prüfungsvorbereitung ist die Voraussetzung für das Gelingen Ihrer Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 12.
Um Ihnen den Start dieser zu erleichtern, findet etwa 3 Monate vor den Prüfungen eine Prüfungsvorbereitungsfahrt statt.

Sie verbringen drei Tage gemeinsam mit Klassen- und Fachlehrer*innen in einer Unterkunft fernab der Schule. Dort werden sie in Workshops gezielt in den Prüfungsfächern Wirtschaft und Verwaltung, Mathematik, Deutsch und Englisch vorbereitet. Gemeinsam erarbeiten Sie eine sinnvolle Herangehensweise an den Lernstoff, reflektieren eigene Lerngewohnheiten und schaffen konkrete Lernpläne. Sämtliche Fragen zu den Prüfungen können so in einem idealen Lernklima geklärt werden. Natürlich kommen auch gesellschaftliche Aktivitäten zur Gruppenbindung nicht zu kurz.

Projekte

In Ihrer Zeit an der Fachoberschule der Kaufmännischen Schulen Hanau werden sie immer wieder die Möglichkeit haben, durch Projektarbeit ihren Horizont zu erweitern.
Schulintern ergeben sich fachbezogene Projektarbeiten, beispielsweise zum Thema Nachhaltigkeit. Um die Selbstlernkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern, finden in regelmäßigen Abständen Selbstlerntage statt, an denen Sie als Individuum und auch als Gruppenmitglied an gemeinsamen Projekten arbeiten. Die an diesen Tagen erprobten und gefestigten Kompetenzen werden sie im späteren Berufsalltag unterstützen.

Sowohl in Ihrer Schulzeit als auch in ihrer beruflichen Zukunft ist Diskursfähigkeit unabdingbar. Das Projekt „Jugend Debattiert“ bietet Ihnen eine exzellente Vorbereitung und sogar die schulübergreifende Möglichkeit, Ihr Können unter Beweis zu stellen.

Im Rahmen der Unterstützung Ihres Einstieges in die Berufswelt, finden Bewerbungstrainings in Kooperation mit Unternehmen statt, welche Ihnen einen deutlichen Vorteil gegenüber Mitbewerber/Innen verschaffen werden.

Eine ganz besondere Chance für Sie ist das Projekt „Schüler als Bosse“.

Wie kann ich den Abschluss der Fachhochschulreife nutzen?

Die Fachoberschule führt in zwei Jahren zur allgemeinen Fachhochschulreife. Unabhängig von der Fachrichtung können Sie jedes Fach an einer Fachhochschule studieren oder an einigen Universitäten einen Bachelorstudiengang absolvieren.

Mit dem Abschluss der Allgemeinen Fachhochschulreife können Sie also:

  • an jeder Fachhochschule studieren
  • an Dualen Hochschulen studieren (ggf. Aufnahmeprüfung als Voraussetzung)
  • eine Ausbildung bzw. Studium im gehobenen öffentlichen Dienst absolvieren (z.B. Polizei, Finanzamt)
  • an ausgewählten Universitäten (mit Bachelor-Studiengängen) studieren
  • einen hochqualifizierten Ausbildungsberuf ergreifen (z.B. Industriekauffrau /-mann)

Aufnahmevoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für die Fachoberschule Form A Zugangsvoraussetzungen für die Fachoberschule Form B
 

Ein mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) mit mindestens befriedigenden (Note 3) Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend (Note 4) sein dürfen. (Bei Besuch einer integrierten Gesamtschule müssen C- oder G- Kurse alle mindestens
befriedigend sein.)

oder

Ein qualifizierender Realschulabschluss.oder

Ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.

Weitere Aufnahmevoraussetzungen: Eine Eignungsfeststellung der abgebenden Schule.

Eine schriftliche Zusage über einen Praktikumsplatz.

Eine Bescheinigung über eine durchgeführte Schullaufbahn-beratung.

Eine Erklärung über einen bereits erfolgten Besuch an einer Fachoberschule.

Alle nötigen Formulare können unter hier heruntergeladen werden.

Bewerbungsschluss ist der 31. März eines jeden Jahres. Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Die Aufnahme in die Organisationsform B setzt – neben den Auf-nahmevoraussetzungen wie bei Organisationsform A – Folgendes voraus: Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Aus-bildungsberuf oder Abschluss einer mindestens zweijährigen ein-schlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf.

Alle nötigen Formulare können unter hier heruntergeladen werden.

 

Wie lernen sie uns kennen?

Wenn Sie sich für uns interessieren, dann haben Sie mehrere
Möglichkeiten uns zu begegnen:

– Lesen Sie sich unsere informative Informationsbroschüre_Fachoberschule durch.

– Besuchen Sie uns am Tag der offenen Tür.

Termine Fachoberschule

Hier finden Sie die Termine der Fachoberschule

FAQ

1. Welche Fächer werden an der Fachoberschule unterrichtet?

Fachrichtungsübergreifende (allgemeinbildende) Fächer sind:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie/Physik),
Religion/Ethik und Sport.

Fachrichtungsbezogene Themenfelder im Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung sind:
– Orientierung in Schule und Beruf
– Bereitstellung und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
– Erfassen von Geschäftsprozessen
– Gesamtwirtschaftliche Grundzusammenhänge

2. Wie sind die Unterrichtstage und Praktikumstage in der Woche organisatorisch geregelt?

Die Praktikantinnen/Praktikanten haben an 2 Tagen Unterricht und sind je nach Klasseneinteilung 3 Tage im Betrieb.

Unterricht: Montag und Dienstag; Betrieb: Mittwoch bis Freitag
oder
Unterricht: Donnerstag und Freitag; Betrieb: Montag bis Mittwoch

Die Einteilung des Praktikumszeitraumes erfolgt grundsätzlich durch die Schule.

3. Welches sind die Ausbildungsinhalte des betrieblichen Praktikums im Rahmen der FOS?

Die Fachoberschule schreibt keine spezifischen Ausbildungsinhalte vor, da die große Bandbreite der Praxiseinrichtungen dies nicht zulässt (Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe, Betriebe in Branchen von z. B. Industrie, Handel, Finanzwesen, Dienstleistungen, der Rechts- und Steuerberatung sowie der öffentlichen Verwaltungen und andere).
Die Schule empfiehlt daher den Betrieben, sich an den jeweiligen Ausbildungsplänen für Auszubildende zu orientieren und die Praktikanten möglichst parallel dazu in „abgespeckter“ Form entsprechend auszubilden.

4. Welche Vorteile hat ein/e Schüler*in von einem einjährigen betrieblichen Praktikum im Rahmen der FOS?

Den Schülern/Schülerinnen bietet sich die hervorragende Gelegenheit, einen Betrieb ihrer Wahl und dessen Hauptfunktionen kennen zu lernen und fachrichtungsspezifische Gesamtzusammenhänge zu erkennen.

Außerdem erfahren sie hier erstmals über einen längeren Zeitraum hinweg, was betriebliche Wirklichkeit ist, dass zum Arbeitsleben auch Wiederholungen von Tätigkeiten gehören und auch unliebsamere Aufgaben zu erledigen sind, dass die Übernahme von Verantwortung und Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Pünktlichkeit mindestens ebenso hoch zu gewichten sind wie fachspezifische Kenntnisse.

Durch das Praktikum können die Schülerinnen auch erkennen, ob diese Art der Arbeit für ihre berufliche Zukunft eine Perspektive ist oder nicht. Berufliche Fehlentscheidungen können so eher vermieden werden.

5. Was erwartet die Schule von den Praktikanten*innen?

Erwartet werden insbesondere Engagement für den Betrieb, Interesse an den Arbeitsabläufen, Entwicklung von Problembewusstsein, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und einwandfreies Verhalten.
Als selbstverständlich darf heute vorausgesetzt werden:
dass die Praktikumsberichte mit dem PC geschrieben werden (die Schülerinnen/Schüler werden während der Praktikumszeit im Ausbildungsabschnitt I mit dem Office-Programm vertraut gemacht);
dass aus den Berichten hervorgeht, welche Bedeutung die ausgeführten Tätigkeiten für den Betrieb haben;
dass erkennbar wird, dass die Praktikantinnen/Praktikanten den Sinn dieser Tätigkeiten erkennen;
dass Probleme offen genannt werden (Betrieb und Schule müssen davon Kenntnis erlangen, um gemeinsame Problemlösungen zu finden).

6. Was erwarten die Schülerinnen/Schüler von den Praxiseinrichtungen?

Eine Befragung des Ausbildungsabschnittes I an der Fachoberschule ergab als wichtigste Erwartungen seitens der Schülerinnen/Schüler:
nach Möglichkeit Orientierung der Praktikums-Ausbildung an den entsprechenden kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufen;
Wechsel der Abteilungen, um möglichst viele Bereiche des Betriebes kennen zu lernen
nach Einarbeitung in eine Tätigkeit neue Kenntnisse zu erwerben und eine möglichst abwechslungsreiche und sinnvolle Tätigkeit auszuüben;
Einbeziehung in interne Arbeitsabläufe des Praktikumsbetriebes;
fachliche Einweisung, Erklärungen sowie Hilfe und Unterstützung bei den zu bewältigenden Aufgaben;
ein fester Ansprechpartner bei eventuell auftretenden Problemen;
möglichst selbstständiges Arbeiten und Verantwortung übernehmen können und Routinearbeiten auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken;
eigene Ideen vorschlagen dürfen und Vertrauen genießen;
kollegiale und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte und Mitarbeiter
Anerkennung der eigenen Leistung.

7. Was passiert, wenn die Praktikanten im Betrieb einen Schaden verursachen?

Bei grobfahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schäden haften die Praktikantin/der Praktikant bzw. die Erziehungsberechtigten.
Sind die Praktikantin/der Praktikant bzw. die Erziehungsberechtigten nicht versichert, tritt die Versicherung des Landes Hessen ein.

8. Wie meldet man sich zur Fachoberschule an?

Die FOS hält Anmeldeformulare bereit und versendet sie rechtzeitig im Schuljahr an die abgebenden Schulen bzw. Interessenten. Einfacher ist es, sich das Anmeldeformular über die Homepage der FOS auszudrucken. Nach Anmeldung zur Fachoberschule erhalten die Schüler*innen eine Eingangsbestätigung. Über eine vorläufige Aufnahme wird nach dem 31.03. (Anmeldeschluss) entschieden

Hier geht es zu den Formularen

Die Schüler*innen werden frühestens in der zweiten Aprilwoche über diese Entscheidung schriftlich informiert. Die endgültige Aufnahme erfolgt am Einschulungstag, wenn alle Voraussetzungen (mittlerer Abschluss, Praktikumsvereinbarung und Eignungsfeststellung der abgebenden Schule mit Schullaufbahnberatung) fristgerecht erfüllt wurden.

Standorte

Studiendirektor

Studiendirektor Albert Sauer
- Fachoberschule Form A: Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
- Fachoberschule Form B: Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit

- Zusatzqualifikation Fachhochschulreife in der HBFS

- Zusatzqualifikation zur Fachhochschulreife in der Berufsschule


+49 6181 9806-0