1. Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
2. Hilft die Schule bei der Suche nach einem Praktikumsplatz?
3. Was steht in einem Praktikumsvertrag?
4. Welche Betriebe sind geeignet für die Aufnahme von Praktikanten der FOS?
5. Was ist das Ziel des Praktikums? 6. Warum ein Praktikum in der Fachoberschule?
7. Wie lange dauert das Praktikum?
8. Welche Tätigkeiten sollen die Praktikantinnen und Praktikanten ausüben - welche nicht?
9. Wie sieht die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb aus?
10. Wie sind Probezeit und Kündigung während des Praktikums geregelt?
11. Bekommen Praktikantinnen und Praktikanten Geld für ihre Tätigkeiten?
12. Erhält eine Praktikantin/ein Praktikant ein Zeugnis vom Betrieb?
13. Muss sich eine Praktikantin/ein Praktikant extra versichern?
14. Was passiert, wenn die Praktikanten im Betrieb einen Schaden verursachen?
15. Wie sind die täglichen Arbeitszeiten und die Pausen geregelt?
16. Welche Fächer werden an der Fachoberschule unterrichtet?
17. Müssen Praktikumsinhalte mit dem Unterricht abgestimmt werden?
19. Wie sind die Unterrichtstage und Praktikumstage in der Woche organisatorisch geregelt?
20. Muss der Praktikant während der Schulferien arbeiten?
21. Welches sind die Ausbildungsinhalte des betrieblichen Praktikums im Rahmen der FOS?
22. Wer erstellt den Praktikumsplan?
23. Wie verfährt die Praktikantin/der Praktikant mit der betrieblichen Praktikumszusage?
24. Wer erstellt die Praktikumsvereinbarung (den Praktikumsvertrag)?
25. Was hat ein Betrieb davon, wenn er Praktikantinnen/Praktikanten der FOS aufnimmt?
27. Was erwartet die Schule von den Praktikantinen/Praktikanten?
28. Was erwarten die Schülerinnen/Schüler von den Praxiseinrichtungen?
29. Wie meldet man sich zur Fachoberschule an?
Die Suche nach einem Praktikumsplatz ähnelt der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Bewerbungen sind direkt an die Betriebe zu richten.
Informationen über Betriebe, die Praktikumsplätze anbieten, finden Sie auf den Internetseiten der IHK, des Arbeitsamtes oder fragen Sie in Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis.
Nein. Der Nachweis eines einschlägigen und geeigneten Praktikumsplatzes ist eine Voraussetzung zum Besuch der Fachoberschule.
Er beinhaltet die Vertragsparteien (Betrieb, die Verwaltung, die Namen des/der künftigen Fachoberschülers/Fachoberschülerin und deren gesetzliche Vertreter), Dauer der Ausbildung, Vereinbarungen über die Probezeit, Auflösung, Pflichten des Betriebes und der Praktikanten, Ausbildungszeit und Urlaub, Bescheinigungen, Haftung und Versicherungsschutz.
Das Formular „Praktikumsvereinbarung“ ist auf unserer Internetseite unter www.ks-hanau.de veröffentlicht.
Die Fachoberschule an den Kaufmännischen Schulen der Stadt Hanau bietet eine Ausbildung in Fachrichtung Wirtschaft an (Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung). Die Schule soll darauf achten, dass die Praxiseinrichtungen einschlägig und geeignet sind.
Damit kommen grundsätzlich alle Betriebe und Verwaltungen aus dem Bereich Wirtschaft und Verwaltung als Praktikumsbetriebe in Betracht, vor allem solche, die in diesem Bereich ausbilden dürfen.
Die Praktikanten/Praktikantinnen sollen Einblicke in unterschiedliche Bereiche und Hauptfunktionen eines Betriebes/einer Behörde erhalten, Überblicke über fachspezifische Zusammenhänge gewinnen, in jeweils typischen Arbeitsabläufen mitarbeiten und vielfältige Arbeitsmethoden kennen lernen und erproben.
Diese Kenntnisse und Erfahrungen brauchen sie für den Unterricht in den Schwerpunktfächern der Ausbildungsabschnitte I und II.
Im Praktikum erhalten die Schülerinnen und Schüler eine fachpraktische Ausbildung.
Sie erhalten Einblicke in unterschiedliche Bereiche und Hauptfunktionen, Überblicke über fachrichtungsspezifische Zusammenhänge, arbeiten in jeweils typischen Arbeitsabläufen mit und lernen vielfältige Arbeitsmethoden kennen und erproben diese.
Die Fachoberschule ist die Schulform, die den Schülerinnen und Schülern den umfangreichsten Einblick in die Arbeits- und Berufswelt bietet. Mit dieser beruflichen Qualifizierung werden sie auf das Studium an einer Fachhochschule oder auf die Übernahme in mittlere und gehobene Funktionen vorbereitet oder es werden die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit geschaffen.
Das Praktikum erstreckt sich über das Schuljahr des ersten Ausbildungsabschnittes vom 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor Beginn der Sommerferien des Folgejahres und findet an drei Tagen der Woche, auch während der Ferien, statt (Montag bis Mittwoch bzw. Mittwoch bis Freitag; die Einteilung erfolgt durch die Schule).
Im Praktikum sollen, wenn möglich, mehrere Abteilungen durchlaufen werden. Alle Arbeiten, die dort anfallen, soweit sie delegierbar sind und den Fähigkeiten der Praktikantinnen und Praktikanten entsprechen, können von ihnen erledigt werden.
Wenn Praktikantinnen und Praktikanten ausschließlich für Telefondienst, Registratur, Zimmer putzen im Hotel, Warenregale umräumen im Einzelhandel etc. eingesetzt werden, so ist dies nicht im Sinne der fachpraktischen Ausbildung im gelenkten Praktikum.
Jährlich findet in der Schule ein Treffen mit den Betrieben statt. Kontakte sind jederzeit über die Klassenlehrer/innen möglich.
Für Betriebe: Rufen Sie dazu bitte unser Sekretariat an und bitten um Rückruf des/der Klassenlehrers/Klassenlehrerin. Bitte denken Sie daran, dass Lehrerinnen und Lehrer grundsätzlich im Unterricht telefonisch nicht erreichbar sind.
Für Klärung besonderer Vorkommnisse steht der Abteilungsleiter zur Verfügung. Eine direkte oder persönliche Kontaktaufnahme mit dem Betrieb wird spätestens immer dann erfolgen, wenn dies aufgrund besonderer Umstände notwendig sein sollte.
Eine inhaltliche Kooperation wird von der Schule gewünscht und unterstützt, beispielsweise in Form von Vorträgen, Exkursionen etc.
Der Praktikumsvertrag der Schule sieht eine Probezeit von 4 Wochen vor, während der die Praktikumsvereinbarung von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden kann.
Nach der Probezeit kann die Praktikumsvereinbarung nur gekündigt werden,
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
2. von der Praktikantin/dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von
vier Wochen, wenn sie/er die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Das bleibt der Regelung zwischen Betrieb und den Praktikanten überlassen. Ein Essen und/oder Fahrtkostenzuschuss seitens des Betriebes/der Verwaltung sollte nach Möglichkeit gewährt werden. Gute Arbeit sollten die Betriebe nach Möglichkeit in Form einer Entlohnung würdigen.
Ja. Die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine Bescheinigung über ihre Praktikumszeit und Tätigkeiten. Darüber hinaus ein Zeugnis, das neben den fachliche Qualifikationen auch folgende Punkte umfassen sollte:
- Präsenz und Leistungsbereitschaft
- selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.
Entsprechende Formulare werden im Monat Juni über die Schülerinnen und Schüler an die Praktikumsbetriebe verteilt (bitte Rückgabetermin beachten!).
Nein. Die Praktikanten sind gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO bei der Unfallkasse Hessen gegen Unfälle versichert. Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind versicherungsfrei.
Bei grobfahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schäden haften die Praktikantin/der Praktikant bzw. die Erziehungsberechtigten.
Sind die Praktikantin/der Praktikant bzw. die Erziehungsberechtigten nicht versichert, tritt die Versicherung des Landes Hessen ein.
Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantin/des Praktikanten richtet sich unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden die tägliche Arbeitszeit und die Pausen in der Regel den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten entsprechen.
Fachrichtungsübgergreifende (allgemeinbildende) Fächer sind:
- Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften (Chemie/Physik),
Religion/Ethik und Sport.
Fachrichtungsbezogene im Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung:
- Orientierung in Schule und Beruf
- Bereitstellung und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
- Erfassen von Geschäftsprozessen
- Gesamtwirtschaftliche Grundzusammenhänge
Das Praktikum ist ein "gelenktes" Praktikum. Eine kontinuierliche Lernortkooperation wird angestrebt und im Rahmen der Schulprofilbildung weiter entwickelt. Grundsätzlich gilt daher: Gegenstand und Durchführung des Praktikums werden von der Fachoberschule im Einvernehmen mit der Praxiseinrichtung festgelegt.
Damit der Einsatz im gelenkten Praktikum qualifiziert und vielfältig erfolgen kann, sind im Unterricht entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Die Praxiseinrichtungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Praktikanten Gelegenheit geben, Arbeitsaufträge der Schule zu erfüllen.
Von den Praktikanten sind an festen Terminen zwei Tätigkeitsberichte der Schule abzugeben.
(Das Formular für die Tätigkeitsberichte kann aus dem Internet heruntergeladen werden).
Die Praktikantinnen/Praktikanten haben an 2 Tagen Unterricht und sind je nach Klasseneinteilung 3 Tage im Betrieb.
Unterricht: Montag und Dienstag Betrieb: Mittwoch bis Freitag
oder
Unterricht: Donnerstag und Freitag Betrieb: Montag bis Mittwoch
Die Einteilung des Praktikumszeitraumes erfolgt grundsätzlich durch die Schule.
„ ... die Praktikantinnen und Praktikanten haben an drei Tagen pro Woche mit der gesetzlich und tarifvertraglich festgelegten täglichen Arbeitszeit das Praktikum zu absolvieren. Dies gilt auch für die Zeiten der Schulferien.“
„Es besteht Anspruch auf Jahresurlaub im Rahmen des jeweiligen gesetzlich und tarifvertraglich festgelegten Umfangs. Der Jahresurlaub ist in den Ferien zu nehmen.“
Die Fachoberschule schreibt keine spezifischen Ausbildungsinhalte vor, da die große Bandbreite der Praxiseinrichtungen dies nicht zulässt (Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe, Betriebe in Branchen von z. B. Industrie, Handel, Finanzwesen, Dienstleistungen, der Rechts- und Steuerberatung sowie der öffentlichen Verwaltungen und andere).
Die Schule empfiehlt daher den Betrieben, sich an den jeweiligen Ausbildungsplänen für Auszubildende zu orientieren und die Praktikanten möglichst parallel dazu in „abgespeckter“Form entsprechend auszubilden.
Da Gegenstand und Durchführung des Praktikums von der Fachoberschule im Einvernehmen mit den Praxiseinrichtungen festgelegt werden sollen, gehen die Vorschriften für die Fachoberschulen davon aus, dass in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung in Schriftform (Praktikumsplan) getroffen wird. Die Schule erwartet von den Betrieben einen Zeitplan für die einzelnen, von den Betrieben geplanten, Praktikumsausbildungsinhalte.
Die Inhalte und der Zeitplan werden dann einvernehmlich geregelt.
Vertragspartner für das Praktikumsverhältnis sind der/die Schüler/in, ggf. Erziehungsberechtigte und die Praxiseinrichtung. Die zukünftigen Schüler/innen senden die ihnen vom Betrieb schriftlich gegebene Praktikumszusage in Kopie an die Schule, in der Regel bis spätestens Ende März des Jahres der Einschulung (31.03.) in die Fachoberschule.
Der Praktikumszusage sollten vom Betrieb möglichst schon jetzt die schriftlich fixierten wesentlichen Inhalte der Praktikantentätigkeit und ein Einsatz-Zeitplan beigefügt werden (Näheres dazu unter „Praktikumsplan“).
Die Schule hat das Formular „Praktikumsvereinbarung“ auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Dieses Formular wird vom Praktikumsbetrieb heruntergeladen. Auf Anforderung kann dieses Formular auch von der Schule an den/die Schüler/in oder die Betriebe geschickt werden. Die Schule geht davon aus, dass dieser Vertrag von den Vertragsparteien in der Regel akzeptiert und verwendet wird. Eigene Verträge der Praktikumsbetriebe müssen von dem Abteilungsleiter der Fachoberschule überprüft werden.
Die Praktikantinnen/Praktikanten sind oft schon nach relativ kurzer Einarbeitungszeit auch für anspruchsvollere Arbeiten qualifiziert und gezielt einsetzbar. Die Betriebe sollten dabei allerdings im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf achten, den Praktikanten ein möglichst breites Spektrum an betriebstypischen Arbeitsabläufen und Tätigkeiten zu bieten und stupide Arbeiten auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
Die Betriebe haben über ein Schuljahr hinweg die Chance, die Praktikantin/den Praktikanten gründlich kennen zu lernen, sie zu beurteilen und abzuklären, ob hier vielleicht nach einem sich anschließenden Ausbildungsverhältnis ein/e geeignete/r Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter gefunden werden kann.
Den Schülern/Schülerinnen bietet sich die hervorragende Gelegenheit, einen Betrieb ihrer Wahl und dessen Hauptfunktionen kennen zu lernen und fachrichtungsspezifische Gesamtzusammenhänge zu erkennen.
Außerdem erfahren sie hier erstmals über einen längeren Zeitraum hinweg, was betriebliche Wirklichkeit ist, dass zum Arbeitsleben auch Wiederholungen von Tätigkeiten gehören und auch unliebsamere Aufgaben zu erledigen sind, dass die Übernahme von Verantwortung und Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Pünktlichkeit mindestens ebenso hoch zu gewichten sind wie fachspezifische Kenntnisse.
Durch dieses Praktikum können die Schülerinnen auch erkennen, ob diese Art der Arbeit für ihre berufliche Zukunft eine Perspektive ist oder nicht. Berufliche Fehlentscheidungen können so eher vermieden werden.
Erwartet werden insbesondere Engagement für den Betrieb, Interesse an den Arbeitsabläufen, Entwicklung von Problembewusstsein, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und einwandfreies Verhalten.
Als selbstverständlich darf heute vorausgesetzt werden:
Eine Befragung des Ausbildungsabschnittes I an der Fachoberschule ergab als wichtigste Erwartungen seitens der Schülerinnen/Schüler:
Die FOS hält Anmeldeformulare bereit und versendet sie rechtzeitig im Schuljahr an die abgebenden Schulen bzw. Interessenten. Einfacher ist es, sich das Anmeldeformular über die Homepage der FOS auszudrucken. Nach Anmeldung zur Fachoberschule erhalten die Schülerinnen/Schüler eine Eingangsbestätigung. Über eine vorläufige Aufnahme wird nach dem 31.03. (Anmeldeschluss) entschieden.
Die Schülerinnen und Schüler werden frühestens in der zweiten Aprilwoche über diese Entscheidung schriftlich informiert. Die endgültige Aufnahme erfolgt am Einschulungstag, wenn alle Voraussetzungen (mittlerer Abschluss, Praktikumsvereinbarung und Eignungsfeststellung der abgebenden Schule mit Schullaufbahnberatung) fristgerecht erfüllt wurden.